AGB

Allgemeine Geschäftsbestimmungen

1.1 Geltungsbereich – Die AGB’s von Scriptoria gelten für alle von Scriptoria erbrachte Dienstleistungen.

1.2 Allgemeine Bestimmungen – Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen davon unberührt, und der Vertrag hat weiterhin Bestand. Die unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle von Regelungslücken. Diese Geschäftsbedingungen unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Gerichtsstand ist Köniz.

1.3 Anpassungen – Scriptoria behält sich vor, Vertragsbestandteile oder die AGB’s im Ganzen an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen, ohne direkte Mitteilung an den Kunden. Massgeblich sind jeweils die aktuellen, auf der Webseite von Scriptoria publizierten AGB’s. Dem Kunden steht das Recht zu auf eine ausserordentliche Kündigung mit einer anteilsmässigen Rückerstattung vorausbezahlter Kosten für die restliche Vertragsdauer, insofern er glaubhaft machen kann, dass ihn diese Anpassungen zum Zeitpunkt des Vertrages abgehalten hätten, auf den Vertrag einzugehen, oder die AGB’s Regelungen enthalten, die als besonders aussergewöhnlich zu qualifizieren sind, die der Kunde nicht erwarten konnte.

2. Rechte und Pflichten Scriptoria

2.1 Browserkompatibilität – Scriptoria passt Webseiten grundsätzlich an die aktuellen Versionenen von Browsern an, soweit dies zumutbar und nicht mit unangemessen grossen Aufwendungen verbunden ist. Bei veralteten oder nicht gängigen Technologien und/oder Browserversionen, welche weniger als 3% Marktanteil in der Schweiz haben, kann keine Gewährleistung für eine browserkompatible Darstellung übernommen werden.

2.2 Suchmaschinen – Scriptoria meldet die Internetseite des Kunden bei verschiedenen Suchmaschinen und Linkverzeichnissen an und erstellt. Scriptoria garantiert dem Kunden dabei in keiner Weise eine bestimmte Positionierung in Suchmaschinen, da diese von zahlreichen Faktoren abhängt, auf die Scriptoria keinen Einfluss hat. Der Kunde anerkennt, dass Scriptoria nicht alle Suchmaschinentätigkeiten offenlegt, da die darin enthaltende Massnahmen Know-how und geistiges Eigentum von Scriptoria darstellen. Scriptoria entscheidet welche Massnahmen im Einzelfall umgesetzt werden. Auf Kundenwunsch hin zusätzlich getätigte Massnahmen können kostenpflichtig sein.

2.3 Bildmaterial – Bei fehlendem Bildmaterial kann Scriptoria auf Wunsch und Kosten des Kunden passende Stockfotos einkaufen für die Erstellung der Webseite. Ein allfälliges kostenloses Fotoshooting ist exklusiv, insofern dies schriftlich auf dem Vertrag festgehalten worden ist sowie stattfindet im Zusammenhang mit einem regulären Beratungstermin, welcher der Webseitenfertigstellung dient. Die Verwendung der von Scriptoria eingebrachten Bilder hat ausschliesslich auf der Webseite zu erfolgen.

2.4 Textinhalte – Die Inhalte der Seiten werden gemäss den Vorgaben des Kunden eingefüllt. Die Verantwortung für diese Inhalte, inklusive des Impressums und der Datenschutzerklärung, liegen ausdrücklich beim Kunden.

2.5 Eigenwerbung – Insofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Scriptoria die für den Kunden erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als Referenz in ihrer Webseite ausstellt. Der Kunde gestattet Scriptoria, einen Link auf die eigene Webseite anzubringen. In der Regel platziert Scriptoria einen Link im Impressum der Webseite oder platziert das Scriptoria kommentarlos im unteren Adressbalken der Webseite und verlinkt dieses auf die eigene Webseite.

2.6 Urheberrechte – Die Urheber- und sonstiger Rechte aller durch Scriptoria getätigten Arbeiten liegen zeitlich, inhaltlich und örtlich unbeschränkt ausschliesslich bei Scriptoria, bilden also deren geistiges Eigentum. Darunter fallen insbesondere alle textlichen, fotografischen, grafischen und sonstigen Erzeugnisse, welche von Scriptoria hervorgebracht wurden. Deren Weiterverwendung bedarf einer ausdrücklichen, einzelfallbezogenen schriftlichen Genehmigung durch Scriptoria. Scriptoria behält sich vor, in solchen Fällen zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen. Insbesondere der Programmiercode, die Benutzeroberfläche und die FTP Daten-Struktur sowie Datenbankstrukturen von den durch Scriptoria geschaffenen Seiten sind deren geistiges Eigentum, und können unter keinen Umständen weitergegeben, zu vertragsfremden Zwecken genutzt oder bearbeitet werden.

2.7 Gewährleistung bei Mängeln – Scriptoria verpflichtet sich, den Auftrag mit angemessener, branchenüblicher Sorgfalt auszuführen und verpflichtet sich bei Vorliegen relevanter Mängel zur kostenlosen Nachbesserung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (insbesondere, wenn eine solche nicht oder nur mit unzumutbar grossem Aufwand möglich wäre) kann der Kunde, ausser im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen. Bei Vorliegen eines derartigen Sachverhalts behält sich Scriptoria vor, eine Herabminderung des vereinbarten Preises in Betracht zu ziehen.

2.8 Haftungsausschluss – Scriptoria übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler oder sonstiger Gründe, und Scriptoria haftet in keinem Fall für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden. Im Weiteren übernimmt Scriptoria keine Kosten der Dienstleistungserbringung Dritter. Scriptoria haftet auch nicht für durch eingesetzte Fremd-Programme hervorgerufene Beeinträchtigungen der Funktionalität und Schäden.

2.9 Leistungsunterbindung – Scriptoria ist berechtigt, das Vertragsverhältnis bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen ausstehender Zahlung oder sonstigen unangemessenen Verhaltensweisen des Kunden entschädigungslos zu kündigen und sämtliche Leistungen sofort einzustellen, ohne dass sich daraus irgendwelche Ansprüche zu Gunsten des Kunden ergeben. Im Übrigen ist Scriptoria auch berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden, ohne dass ein Fehlverhalten des Kunden vorliegt. Allfälligerweise vom Kunden bereits geleistete Vorauszahlungen hierbei anteilig, also bezogen auf die an sich noch offenen Vertragsinhalte, zurückerstattet.

2.10 Geschäftsaufgabe – Insofern Scriptoria die Geschäftstätigkeiten aufgibt, verpflichtet sie sich, dem Kunden kostenlos eine Daten-CD zu liefern mit allen relevanten Webseiten-Daten, oder diese Daten temporär in einem Cloud-Speicher zum Herunterladen zur Verfügung zu stellen.

2.11 Datenschutz – Scriptoria behandelt die angelieferten Daten im Einklang mit der einschlägigen Datenschutzgesetzgebung. Der Schutz der persönlichen Daten des Kunden und allfälliger persönlichen Daten dessen Kunden hat für Scriptoria hohe Priorität. Die Datenschutzbestimmungen von Scriptoria sind auf der Webseite www.scriptoria.ch einsehbar.

3. Rechte und Pflichten des Kunden

3.1 Auftragsvorbesprechung – Die erste Besprechung (Kontaktaufnahme, Offerten-Gespräch) für einen Gestaltungsauftrag ist kostenfrei und unverbindlich für beide Parteien.

3.2 Kostenloser Support – Der Kunde hat, bezogen auf das von ihm bezogene Produkt von Scriptoria, im Rahmen des branchenüblichen, das Recht auf kostenlosen telefonischen und schriftlichen Support. Scriptoria behält sich vor, aufwändige Anpassungen zum üblichen Stundenansatz in Rechnung zu stellen. Scriptoria ist nicht verpflichtet, Support-Leistungen zu erbringen, wenn solche mit unangemessenem Aufwand verbunden sind.

3.3 Inhaltsanpassungen – Scriptoria kann dem Kunden die Möglichkeit anbieten, eigene Inhalte auf seiner Webseite selbständig zu verändern und zu verfassen. Der Kunde erklärt sich einverstanden, seine Inhalte zu veröffentlichen, ohne vorherige Prüfung durch Scriptoria. Allfällige Wiederherstellungsaufwände aufgrund unsachgemässer Änderungen, insbesondere daraus folgendem Datenverlust, können von Scriptoria in Rechnung gestellt werden.

3.4 Mitwirkungspflicht – Der Kunde ist verpflichtet, sich aktiv an der Fertigstellung der Webseite zu beteiligen. Kunden verpflichten sich, alles zur Aufschaltung der Webseite benötigte Material in einem Zeitraum von drei Monaten zu liefern, insofern nicht anders schriftlich vermerkt ist. Für den Fall, dass der Kunde dieser Obliegenheit nicht nachkommt, verpflichtet er sich, die vollständigen Erstellungskosten zu begleichen. Dies gilt auch für den Fall, dass schriftlich vereinbart wurde, dass eine (Teil-)Zahlung erst bei Aufschaltung erfolgt. Dem Kunden ist eine angemessene Frist zur Nachlieferung des offenen Materials zu gewähren, wobei während dieser Zeit die Rechnung ausgesetzt wird. Die angemessene Frist zur Nachlieferung wird in der Regel auf 30 Tage angesetzt.

3.5 Gestaltung – Die Design-Grundlage und damit Aufwandgrundlage bildet das von Scriptoria gelieferte Gut zur Ausführung. Sollte es danach zu kundenseitig gewünschten Anpassungen kommen, liegt es im Ermessen von Scriptoria, freiwillige Kulanzanpassungen auszuführen. Allfällige Anpassungswünsche sind innert 10 Tagen ab Online-Schaltung der Webseite anzubringen, ansonsten werden weitere Leistungen, wenn überhaupt möglich und nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden, nach Ermessen von Scriptoria zum üblichen Stundensatz abgerechnet.

3.6 Printwaren – Scriptoria übernimmt keine Haftung bei allfälligen Farbabweichungen für jegliche Printwaren wie z.B. Broschüren, Flyer oder Visitenkarten. Insofern gröbere Abweichungen vorhanden wären, liegt es am Kunden, mit dem durch Scriptoria gewählten Printpartner betreffend Neudruck zu verhandeln. Mit dem «Gut zum Druck» erteilt der Kunde die Zustimmung, dass alle auf den Printwaren abgebildeten Informationen wie z. B. Texte und Kontaktdaten korrekt sind und die Printware durch den Kunden auch auf Rechtschreibefehler und sonstige Unstimmigkeiten geprüft wurde. Es wird keine Haftung übernommen für allfällige durch den Printanbieter oder Dritte verursachte Lieferverzögerungen. Dem Kunden werden lediglich die auf den Vertragszweck beschränkten Nutzungsrechte an den Printerzeugnissen eingeräumt. Offene Daten, also sogenannte Rohdaten, sind im Lieferumfang nicht enthalten. Sämtliche Urheberrechte verbleiben ausschliesslich bei Scriptoria.

3.7 Rechte Dritter / Copyright – Der Kunde ist verpflichtet, Texte, das für Grafikdesign zur Verfügung gestellte Material sowie sonstige Inhalte wie Audio- und Bilddaten auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Der Kunde trägt somit jede Verantwortung für die von ihm beigebrachten Inhalte jeder Art, und damit auch die Haftung für Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen. Davon ausgenommen sind Inhalte, die Scriptoria beschafft hat. Der Kunde stellt Scriptoria von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Scriptoria erhebt wegen eines Verhaltens, für das der Kunde nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Der Kunde trägt auch sämtliche etwaige Rechtsverfolgungskosten.

3.8 Verspätungen – Scriptoria ist bemüht, Liefertermine einzuhalten. Bei Nichteinhaltung ist Scriptoria eine angemessene Nachlieferzeit zu gewähren. Scriptoria haftet nicht für allfällige aus einem Verzug entstehende Schäden und Folgeschäden, dies gilt insbesondere auch bei Leistungen, in welche Drittparteien einbezogen sind.

3.9 Adressdaten – Der Kunde verpflichtet sich, bei Adressmutationen (z.B. E-Mail, Firmensitz, Telefonnummer) binnen 14 Tagen Scriptoria zu benachrichtigen. Scriptoria ist nicht verpflichtet, selbst Nachforschungen zur Berichtigung dieser Daten vorzunehmen. Der Kunde haftet für aus falschen Adressdaten entstandenen Schäden wie z.B. Mahnspesen durch Unzustellbarkeit von Rechnungen.

3.10 Weitere Sorgfaltspflichten des Kunden – Passwort und Zugangsdaten für die Homepage sind sorgfältig aufzubewahren und deren Weitergabe erfolgt auf eigenes Risiko.

4. Zahlungs- und Vertragsbedingungen

4.1 Preise – Es gelten die auf dem Vertrag und der Webseite ersichtlichen Paketpreise für die Erstellung der Webseite und für allfällige jährlichen Kosten, sowie die Konditionen der AGB’s. Jegliche weiteren Tätigkeiten, welche nicht ausdrücklich im Paketpreis inbegriffen sind, werden im Stundensatz von 150.- ausgeführt. Jegliche Erweiterungen, Anpassungen oder anderweitige Tätigkeiten erfolgen nach dem selben Stundensatz, wenn nicht anders schriftlich vermerkt. Alle Kosten verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

4.2 Zahlungsmodalitäten – Üblicherweise wird bei Vertragsabschluss eine Anzahlung von 1/3 des in der Offerte angebotenen Gesamtpreises fällig. Der Restbetrag wird bei der Erteilung des «Gut zum Web» des Kunden fällig. Dieser Zeitpunkt ist unabhängig davon, ob die Webseite live ist oder nicht.

4.3 Jährliche Kosten – Die jährlichen Kosten treten ab dem Datum der Vertragsunterzeichnung in Kraft, sofern nicht anders schriftlich festgehalten wird. Die Kosten fallen unabhängig von der tatsächlichen Nutzung oder Teilnutzung an. Scriptoria ist berechtigt, den Betrag in Rechnung zu stellen, auch wenn die Webseite nicht aufgeschaltet wird oder werden soll. Sollten Anzeichen vorliegen, dass der Kunde zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig werden könnte, ist Scriptoria berechtigt, die offenen jährlichen Beträge oder Vergütungen für sonstige Dienstleistungen vorzeitig, auch als Akontozahlung, einzufordern.

4.4 Ratenzahlung – Scriptoria ist nicht verpflichtet, dem Kunden nach Vertragsabschluss eine nachträgliche Ratenzahlung zu gewähren. Für den Falle, dass sie dem Kundenwunsch nach Ratenzahlung nachkommt, ist sie berechtigt, zusätzliche Gebühren für eine vereinbarte Ratenzahlung zu erheben, dies insbesondere für die damit entstehenden administrativen Aufwände. Aus einer einmalig gewährten Ratenzahlung oder einem Zahlungsaufschub können keine Rechte für weitere Fälle abgeleitet werden.

4.5 Zahlungsverzug – Bei nicht fristgerechter Begleichung des offenen Betrages verrechnet Scriptoria für die erste Erinnerung, den sogenannten Reminder, keine Mahngebühren. Insofern der Kunde die Rechnung ungeachtet des Reminders nicht fristgerecht begleicht, erhebt Scriptoria jeweils eine Gebühr von CHF 50.– für die erste Mahnung und CHF 50.– für die zweite Mahnung, insbesondere zur Begleichung der damit entstandenen Aufwendungen. Der Kunde anerkennt, dass Scriptoria im Falle einer Betreibung mit einem Inkassobüro zusammenarbeitet, und dass dabei zusätzliche Kosten für den Kunden anfallen. Scriptoria verrechnet CHF 75.– als Aufwandsteilentschädigung für die Übergabe der Forderung an das Inkassobüro. Scriptoria ist berechtigt, die Webseite infolge Nichtzahlung ohne Ankündigung temporär abzuschalten, bis zur Begleichung der offenen Zahlung durch den Kunden. Jegliche Schadenersatzansprüche des Kunden in Zusammenhang mit einer solchen Offline-Schaltung sind ausdrücklich wegbedungen.